Jetzt Mitglied in der Klimagenossenschaft werden!
![Die Agenda 2030 erkärt auf CLIMAVIVA eG - Die Klimagenossenschaft Die Agenda 2030 erkärt auf CLIMAVIVA eG - Die Klimagenossenschaft](https://i0.wp.com/climaviva.de/wp-content/uploads/2022/09/17-Ziele2.png?resize=172%2C123&ssl=1)
Eine wirkungsvolle Möglichkeit, klimaschützende Projekte und Unternehmen zu fördern und für die eigenen Klimaziele zu nutzen, ist jetzt Mitglied in der CLIMAVIVA eG – Die Klimagenossenschaft zu werden!
Dein CLIMAVIVA-Geschäftsguthaben
1 Geschäftanteil beträgt 250 Euro.
Investierende Mitglieder: mindestens 20 Anteile (5.000 Euro)
plus einmalige Verwaltungsgebühr je Erwerb (60 Euro)
Werde für 310 Euro Mitglied der CLIMAVIVA eG – Die Klimagenossenschaft!
Beispiel:
- 1 Geschäftsanteil + Verwaltungsgebühr: 310 Euro
- 4 Geschäftsanteile + Verwaltungsgebühr: 1.060 Euro
- 10 Geschäftsanteile + Verwaltungsgebühr: 2.560 Euro
Durch Deine Einzahlung, Dein Geschäftsguthaben, steigt das Eigenkapital der Klimagenossenschaft.* Während Deiner Mitgliedschaft können wir mit dem Geld gemeinsam Bildungsprojekte und die Energiewende voranbringen sowie zum Meeres-, Moor- und Artenschutz beitragen. Wir unterstützen folgende Klimaschutzprojekte und schaffen Mehrwerte, die auch wieder allen Mitgliedern zugute kommen sollen.
Die Beitrittserklärung zur CLIMAVIVA eG
Und so geht´s:
- Lade Dir die Satzung herunter (Download Satzung)
- Lade Dir die Beitrittserklärung herunter (Download Beitrittserklärung)
- Fülle die Beitrittserklärung am Bildschirm aus und schicke uns diese unterschrieben im Original auf dem Postweg zu: CLIMAVIVA eG, Leo-Baeck-Str. 51, 14167 Berlin
Noch nicht überzeugt? Hier findest Du viele gute Gründe für eine Mitgliedschaft.
Du möchtest als Unternehmen Investierendes Mitglied werden? Dann wende Dich bitte direkt an den Vorstand: vorstand@climaviva.de!
*Hinweis: Auch eine eingetragene Genossenschaft (eG) ist ein Wirtschaftsunternehmen und unterliegt somit unternehmerischen Risiken. In unserer Satzung sind die wichtigsten Punkte beschrieben: § 5 Abs 1 (Kündigung) sowie Ein- und Rückzahlung Deines Geschäftsguthabens (§ 38 bzw. § 11). Eine Nachhaftung der Mitglieder ist satzungsgemäß ausgeschlossen.